Ordnung



1. Jeder Angler, der nicht gewillt ist die folgenden Bestimmungen am Gewässer einzuhalten, muss nach Aufforderung des Pächters dieses unverzüglich verlassen.
2. Der Angelschein gilt nur für das Fischen mit maximal 2 Ruten.
3. Das Parken, sowie Be- und Entladen der PKW's, ist nur am Schanzerhof erlaubt.*1
4. Grillen und offenes Feuer ist streng verboten.
5. Das Ausnehmen der Fische am Gewässer ist streng verboten.
6. Das Angeln vom Ufer, darf nur von den Nummerstegen ausgeübt werden.
7. Das Feedern ist nur am Schlossweiher erlaubt.
8. Der Angelplatz muss in einem sauberen Zustand verlassen werden.
9. Nichteinhalten der Bestimmungen hat das sofortige erlöschen der Angelerlaubnis zur Folge.
Ansonsten gelten die allgemein gültigen Fischereigesetze und Schonzeiten.
10. Das angeln ist nur mit gültigem Fischereischein gestattet!*2

*1 gilt nur für den Schlossweiher
*2 für Holländer gelten Ausnahmen