Ordnung
- 1. Jeder Angler, der nicht gewillt ist die folgenden Bestimmungen am Gewässer einzuhalten, muss nach Aufforderung des Pächters dieses unverzüglich verlassen.
- 2. Der Angelschein gilt nur für das Fischen mit maximal 2 Ruten.
- 3. Das Parken, sowie Be- und Entladen der PKW's, ist nur am Schanzerhof erlaubt.*1
- 4. Grillen und offenes Feuer ist streng verboten.
- 5. Das Ausnehmen der Fische am Gewässer ist streng verboten.
- 6. Das Angeln vom Ufer, darf nur von den Nummerstegen ausgeübt werden.
- 7. Das Feedern ist nur am Schlossweiher erlaubt.
- 8. Der Angelplatz muss in einem sauberen Zustand verlassen werden.
- 9. Nichteinhalten der Bestimmungen hat das sofortige erlöschen der Angelerlaubnis zur Folge.
- Ansonsten gelten die allgemein gültigen Fischereigesetze und Schonzeiten.
- 10. Das angeln ist nur mit gültigem Fischereischein gestattet!*2
*1 gilt nur für den Schlossweiher
*2 für Holländer gelten Ausnahmen